Die gewaltsame Ablehnung von obdachlosen Menschen und rassistische Hetze

Nach einem Mordversuch an einem obdachlosen Menschen in Berlin, hat bundesweit schockierte Reaktionen hervorgerufen. Doch Gewalt gegen Menschen auf der Straße ist kein neues Problem.
Bei den Tätern in Berlin handelt es sich um heranwachsende Flüchtlinge. Für die Bewertung der Tat ist die Herkunft der Täter völlig irrelevant.
Von AfD über NPD und Pegida wird die Tat für die nächste Debatte um Gewalt von Flüchtlingen genutzt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) berichtet von 225 Menschen ohne Wohnung die seit 1989 ermordet wurden. Bei Übergriffen auf Wohnungslose spielen “menschenverachtende Motive” eine zentrale Rolle. Die ablehnenden Einstellungen gegenüber Wohnungslosen sind auch Bestandteil rechter Ideologie und speisen sich aus einer “gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit”. Bei einer aktuellen “Mitte-Studie” der Friedrich-Ebert-Stiftung stimmten 19,4 Prozent der Aussage zu, die meisten Obdachlosen seien “arbeitsscheu”. Dass bettelnde Obdachlose “aus den Fußgängerzonen entfernt werden” sollen, hielten mehr als ein Drittel der Befragten für richtig.
In Schleswig-Holstein sind laut Statistik vier obdachlose Menschen seit 1990 von Nazis ermordet worden.
+++ Flensburg: Ein unbekannter Obdachloser (31) wird am 31. Dezember 1990 von jugendlichen teilweise betrunkenen Nazi-Skinheads zusammengeschlagen und -getreten. Er starb sechs Tage später an seinen Verletzungen.
Da das Opfer entgegen des Rates der Ärzte das Krankenhaus vorzeitig verlässt, wird der Täter nur zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt, wobei in dieses Urteil weitere Vergehen mit einfließen. +++
+++ Flensburg: Nachdem am 19. März 1992 am Flensburger Hafen (Schleswig-Holstein) der 21-jährige Nazi-Skinhead Sascha D. „Ausländer raus“ gerufen hatte, gibt sich ihm der Obdachlose Ingo Finnern (31 oder 32) als Sinto zu erkennen. Daraufhin wird er von diesem ins Hafenbecken gestoßen und ertrank.
Der Täter wird zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt, die Richter sehen sich allerdings nicht dazu im Stande einen rassistischen oder sozialdarwinistischen Tathintergrund zu erkennen. +++
+++ Bad Segeberg: Im Jahr 1993 prügelte der Neonazi Bernd Tödter (* 1974) mit einem Freund in Bad Segeberg einen Obdachlosen zu Tode.
Für diese Körperverletzung mit Todesfolge wurde er 1993 in Kiel zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, ein „unverständlich geringes Urteil für einen glatten Mord“, wie es in Sicherheitskreisen heißt.
Noch in der Haftzeit in Neumünster soll sich T. über das „unwerte Leben“ geäußert haben, das er mit seiner Tat beseitigt habe. +++
+++ Schlewig: In der Nacht zum 12. September 2000 wird Malte Lerch (45) in Schleswig von zwei Nazi-Skinheads erschlagen, nachdem er mit ihnen auf einer Wiese gezecht hatte. Die beiden Skinheads fühlten sich beleidigt, da Malte Lerch schlecht über die Skinhead-Szene gesprochen hatte. +++

Aus der Broschüre zum Gedenken an Dieter Eich in Berlin-Buch: “Penner klatschen“ – Über Obdachlosen-Feindlichkeit
von Lucius Teidelbaum, Macher von berberinfo.blogsport.de und antizig.blogsport.de
„Ich danke dem Herrgott jeden Tag, dass ich auf meiner »Platte« wieder lebendig aufwache. Ich bin schon oft überfallen worden.“
Andreas (* 1960), seit 1985 wohnsitzlos, in der Ausstellung „un-gewohnt“

Obdachlosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland
Obdachlosigkeit in der Bundesrepublik ist bisher statistisch kaum erfasst. Die deutschen Behörden führen keine ausreichenden Statistiken zur Zahl der Wohnungslosen. Nach Schätzungen der „Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe“ (BAGW) gab es in Deutschland im Jahr 2008 ungefähr 230.000 Wohnungslose. Damit waren vor allem Menschen gemeint, die nicht über einen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügten (verdeckte oder latente Wohnungslosigkeit). Etwa 20.000 Menschen davon lebten komplett ohne jede Unterkunft auf der Straße, waren also obdachlos im engeren Sinne. Unklar ist auch wie viele Straßenkinder sich unter den Obdachlosen befinden. Die Zahlen reichen von 2.500 bis 40.000.
Die Gründe, die zu einer zeitweiligen oder lang anhaltenden Obdachlosigkeit führen sind unterschiedlicher Natur. Meist ist aber Armut die Ursache, die den Prozess hin zur Obdachlosigkeit einleitet. Geschätzte 2/3 aller Obdachlosen sind aus finanziellen Gründen obdachlos. Dabei ist Obdachlosigkeit ein Problem, was in bestimmten Bevölkerungsgruppen gehäuft vorkommt. Obdachlose sind vor allem alleinstehende Männer im Alter zwischen 35 und 48 Jahren. Allerdings hat sich das in den letzten Jahren etwas verschoben und der Anteil der Frauen ist mittlerweile auf geschätzte 25 Prozent angestiegen. Für diese existiert die spezielle Gefahr von sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen. Allgemein existieren für obdachlose Menschen wenig Rückzugorte und speziell für Frauen und Mädchen gibt es noch weniger Notübernachtungen. So haben obdachlose Frauen schon häufiger Gewalterfahrungen gemacht oder sind von sexueller Ausbeutung bedroht.
Armut und Obdachlosigkeit bedingen auch allgemein eine prekäre gesundheitliche Situation von Obdachlosen. Viele Obdachlosen leiden unter Mangelernährung, Rheuma, Hauterkrankungen, eingeschränkter Mobilität, psychischen Krankheiten oder Suchtproblemen. Ihre ärztliche Versorgung ist schwierig, da bestimmte Voraussetzungen für eine dauerhafte Betreuung (z.B. fester Wohnort, Geld) fehlen und es andererseits häufig auch eine gewisse Scheu gibt von sich aus eine medizinische Versorgung in Anspruch zu übernehmen.
Obdachlose als Opfer rechter Gewalt
Bei der Opfergruppe der Obdachlosen sind starke Überschneidungen zu anderen Opfergruppen wie Behinderten, psychische Kranken, linksalternativen Jugendlichen (besonders Punks) oder wie im Fall von Dieter Eich zur Gruppe der Langzeitarbeitslosen und anderer sozial Benachteiligter. Alle Angehörigen dieser Opfergruppen sind von einer Art „Sozialdarwinismus der Tat“ betroffen. Dabei herrscht eine Logik der „Säuberung“ vor. Dieser Gedanke der „Säuberung“ wird auch in den Tatrechtfertigungen der Täter_innen ersichtlich:
* In der Nacht vom 5. Mai 1994 wurden der Obdachlose Eberhart Tennstedt (43) und ein weiterer Obdachloser in Quedlinburg (Sachsen-Anhalt) von drei Angehörigen einer rechten Clique geschlagen und mit Schüssen aus einer Gaspistole in einen Fluss getrieben. Sein Begleiter konnte sich retten, während Tennstedt ertrank. Die Täter gaben an, „Penner“ würden nicht ins Stadtbild passen.
* Am 27. Juli 2000 wurde Norbert Plath (51) in Ahlbeck (Mecklenburg-Vorpommern) von vier jungen Rechten zu Tode geprügelt. Die Täter waren der Meinung, dass „Asoziale und Landstreicher hätten im schönen Ahbeck nichts zu suchen“.
* Am 25. November 2000 wird Eckhardt Rütz (42) in Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) vor der Mensa der Universität von drei rechten Skinheads zusammengetreten und mit Baumstützpfählen erschlagen , weil „so einer wie Rütz dem deutschen Steuerzahler auf der Tasche liegt“.
Die Zahl obdachloser Todesopfer rechter Gewalt in der Bundesrepublik ist schwer zu bestimmen. Die offizielle Statistik der Regierung scheidet auf Grund ihrer nachgewiesenen Ignoranz grundsätzlich aus. Die alternative Opfer-Chronik der Zeitung „Die Zeit“ verzeichnete von 1989 bis 2010 mindestens 28 ermordete Obdachlose durch rechte Gewalt. Aber auch das scheint zu niedrig gegriffen. Nach Angaben des BAGW wurden von 1989 bis 2011 mindestens 167 wohnungslose Menschen von Tätern außerhalb der Wohnungslosenszene getötet. Die Dunkelziffer ist wahrscheinlich sehr viel höher, da der BAGW sich auf eine systematische Presse-Auswertung stützt, es aber Fälle gäben dürfte, die es nicht einmal zum Dreizeiler im Lokalteil schafften. Natürlich ist unklar welche Motive im Einzelnen eine Rolle bei den 167 Morden spielten, aber obdachlos lebende Menschen sind eindeutig das Objekt eines besonders ausgeprägten Hasses.
Die Medien hingegen übernehmen zumeist brav die behördlich-offiziellen Erklärungen und hinterfragen zumeist nicht die Motivation der Täter_innen. Aber wenn es in einem Medienbericht heißt „aus Langeweile hätten sich die vier Schüler am vergangenen Samstag entschlossen, den Obdachlosen, der in einem Kleinwagen auf einem Schwimmbad-Parkplatz lebte, »zu ärgern«“, dann sagt das nichts über Gründe und Ursachen der Tat aus. Die sich in diesem Fall bis hin zu einem Mord steigerte. Niemand bringt aus Langweile einfach mal einen Menschen um. Manchmal spielt auch Raub ein Motiv, doch stellt sich die Frage warum die Täter_innen davon ausgingen, dass sie Angehörige von sozialen Randgruppen folgenlos berauben können und warum sie ihre Opfer häufig auch noch brutal misshandeln.
Bei vielen Fällen von Obdachlosenfeindlichkeit gibt es zudem Überschneidungen zu anderen menschenfeindlichen Motiven wie Rassismus, Antiziganismus, Antisemitismus, Homophobie oder zur Behindertenfeindlichkeit.
Obdachlosenfeindlichkeit ist eine Ausprägung von manifestem und latentem Sozialdarwinismus bzw. Sozialchauvinismus. Dieser Sozialdarwinismus richtet sich gegen die Verlierer_innen der Konkurrenz- bzw. Leistungsgesellschaft, die in der Markthierarchie der ökonomischen Nützlichkeit ganz weit unten angesiedelt sind. Befeuert und biologisiert werden sozialdarwinistische Diskurse durch Vererbungs- und Überlegenheitstheorien wie die von Thilo Sarrazin.
So werden Langzeitarbeitslose, Menschen mit geistiger Behinderung und Obdachlose entmenschlicht und abgewertet. Das Absprechen des Status als Mensch, die Täter_innen sprechen z.B. von „menschlichem Schrott“, geht der Tat notwendigerweise fast immer voraus. Aus dem im Täter_innen-Jargon so benannten „Assis klatschen“ (d.h. schlagen und prügeln) wird dann das speziellere „Penner klatschen“. Die Wahl von obdachlosen Menschen als Ziel resultiert vor allem aus deren besonderen Schutz- und insbesondere der Rückzugslosigkeit.
Auffallend ist bei der Betrachtung der Täter_innen und ihrer „Tatbegründungen“, dass sie häufiger ihr eigenes Unterlegenheitsgefühl und Zukunftsängste durch das Abreagieren an Schwächeren zu kompensieren scheinen. Das soll die Tat nicht entschuldigen, sondern nur erklären warum ein Teil der Täter_innen selbst aus der Unterschicht stammt.
In Fällen von Gewalt gegen Obdachlose fällt auf, dass die Gewalt enthemmt eingesetzt wird und die Tatzeiten häufig auffällig lang sind. Bei normalen Schlägereien ist oft bei bestimmten Stellen Schluss. Bei Obdachlosen oder sozial Schwachen aber scheint es diese Grenze häufig nicht zu geben. Das ist wiederum ein klarer Hinweis darauf, dass die Täter_innen ihren Opfern den Status als vollwertiger Mensch absprechen und deswegen meinen auch ohne Hemmung bis zum Tod zuschlagen zu können. Diese Enthemmung der Täter_innen ist ein klarer Hinweis auf ein sozialdarwinistisches Weltbild der Täter_innen, das Menschen in „lebenswert“ und „nicht lebenswert“ einteilt.
Die Täter_innen sind meist verhältnismäßig jung und nur ein Teil lässt sich an Hand ihrer Organisations-Mitgliedschaft oder ihrer Freizeitaktivitäten der extremen Rechten zuordnen. Übrig bleiben so genannte „unpolitische“ Jugendliche. Der rechte Hintergrund wird von offiziellen Stellen meist in den Fällen geleugnet, in denen den Täter_innen keine entsprechende Organisationsstruktur nachgewiesen werden kann. Dabei bestimmt das Motiv einer Tat deren Charakter. Wenn bisher politisch unauffällige Jugendliche aus sozialdarwinistischen Motiven einen obdachlosen Menschen ermorden, dann ist dieser Mord als rechte Tat einzuordnen. Allein die Tätergesinnung zum Tatzeitpunkt ist entscheidend!
Abgesehen von den individuellen Täter_innen-Profilen existiert in der Gesellschaft eine allgemeine Obdachlosen-Feindlichkeit, die genau diese konkrete Gewalttätigkeit bedingt und hervorbringt. In der Langzeit-Studie „Deutsche Zustände“ wird auch eine allgemeine Obdachlosenabwertung in der Gesellschaft erfasst. Demnach äußerten sich im Jahr 2007 38,8 Prozent der Befragten negativ über Obdachlose und 34 Prozent sprachen sich dafür aus, Bettelnde aus den Fußgängerzonen zu entfernen. Ursache hat diese Abwertung in dem bürgerlich-kapitalistischen Leistungsprinzip, in der Studie heißt es dazu: „Ökonomistischen Bewertungskriterien können neben den Langzeitarbeitslosen weitere Gruppen zum Opfer fallen, die nur einen geringen oder gar keinen Beitrag zur Effizienzsteigerung der Marktgesellschaft beitragen. Letzteres gilt insbesondere für jene Personen, die in der Sozialhierarchie noch unter den Langzeitarbeitslosen stehen und deren Arbeitsmoral als noch geringer geschätzt wird: die Obdachlosen.“
Angetrieben wird die weit verbreitete Obdachlosen-Feindlichkeit noch von einer strukturellen Obdachlosen-Feindlichkeit von Staats- und Medienseite. Die Wirtschaft, Politik und Medien propagieren ein negatives Bild von Erwerbs- und Obdachlosen. Wer Hartz4 bezieht, steht schnell als „arbeitsfauler Sozialschmarotzer“ da.
Die gnadenlose Logik des Marktes wird auf die Verlierer_innen und Abgehängten im Kapitalismus angewandt. Auch in den Reihen der Etablierten existiert die Logik der Säuberung. Klaus-Rüdiger Landowsky (CDU-Berlin) meinte am 27.02.1997: „Es ist nun einmal so, dass dort, wo Müll ist, Ratten sind. Und dass dort, wo Verwahrlosung herrscht, Gesindel ist. Das muss in der Stadt beseitigt werden!“ und Franz Müntefering (SPD), damaliger Vizekanzler und Bundesminister für Arbeit und Soziales im Kabinett von Angela Merkel (2005-2007) sagte im Mai 2006: „Nur wer arbeitet, soll auch essen.“
Diese sozialdarwinistische Logik findet sich sogar in der Jugendhörspiel-Serie TKKG:
Karl: „Scheinen ziemlich zäh zu sein diese Penner. Vielleicht liegt das daran, dass sie sich immer schonen? Sie haben keinen Stress, keine Verantwortung, keine Aufgaben und sie leben trotzdem.“ Tim: „Was nicht geübt wird verkümmert. Schonung stärkt nicht, sondern schwächt. Das ist ein Naturgesetz und gilt für alles.“
(TKKG-Folge „Der letzte Schuss“)
Worten folgen Taten. Im öffentlichen Raum findet eine verschärfte Vertreibungs- und Verdrängungspolitik statt. Mittel dazu sind Bettelverbote und Platzverweise. Ziel ist dabei eine Innenstadt ohne Alkoholkranke, Obdachlose und Punks. Im Rahmen dieser offiziell vorangetriebenen Politik kommt es auch zu einzelnen, gewalttätigen Übergriffen durch Polizei-Beamte. Beispielsweise alarmierten im November 2001 in Bad Homburg Geschäftsleute die Polizei, da ihnen ein 49jähriger Wohnungsloser wegen „ungebührlichen Verhaltens“ aufgefallen sei. Der hinzugerufene Polizist sprang laut Staatsanwaltschaft mehrfach auf den am Boden liegenden Mann und verletzte ihn mit Tritten im Gesicht . Das Opfer konnte nur dank schneller Hilfe gerettet werden. Bereits ein Jahr zuvor hatte der Beamte einen in einem Hauseingang liegenden Obdachlosen mehrfach in den Rücken und ins Gesicht getreten. Der Beamte erhielt 15 Monate Haft auf Bewährung.
Zu den von behördlicher Seite vorangetriebenen „Säuberungen“ der Innenstädte kommen noch die privaten „Säuberungen“, der die zunehmende Privatisierung des öffentlichen Raumes Vorschub leisten. Besonderer Vorreiter ist hier die „Deutsche Bahn“ (DB). In den letzten Jahren wurden Bahnhöfe und Bahnhofsvorplätze privatisiert und die DB kann sich dadurch auf „Hausfriedensbruch“ berufen. Zur Durchsetzung der Souveränität setzt die DB sogar eine eigene Bahnpolizei ein. Offiziell hat die DB das Prinzip der drei S: Service, Sicherheit, Sauberkeit. Da passen Angehörige sozialer Randgruppen als nicht-rentable Kund_innen natürlich nicht ins Konzept.
Das besondere bei obdachlosen Opfern rechter Gewalt ist, dass sie Opfer ohne jeden Rückzugsraum und damit besonders wehrlos sind. Die Schwierigkeiten beim Umgang mit der Gewalt gegen Obdachlose sind vielfältig. Obdachlose zeigen einen Angriff praktisch nie an, weil bei ihnen die Angst vor Rache am größten ist, außerdem findet sich bei nicht wenigen Scham auf Grund ihrer sozialer Situation. Schuld daran sind soziale Ausgrenzung und Isolation. Zusätzlich gibt es nicht selten schlechte Erfahrungen mit der Polizei. So werden Angriffe nicht angezeigt und Morde finden wenig Beachtung.
Genau dadurch sind Obdachlose auch „Tote ohne Anerkennung“. Sie bilden die unterste Opfer-Kategorie in der Aufmerksamkeitshierarchie. Mindestens 70 Prozent der Fälle, bei denen die Opfer Obdachlose, Behinderte oder sozial Randständige sind, wurden von staatlicher Seite nicht erfasst. De facto kommen hier Schweigekartelle aus Justiz und Polizei, Regierung und Presse zum Einsatz. Wenn Taten einmal Aufmerksamkeit der Medien und der Justiz finden, dann werden sie massiv entpolitisiert. Alkohol gilt als Standartausrede. Die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke (Linkspartei) bemerkte dazu treffend: „Daß nicht jeder wütende Betrunkene zum Mörder an Wehrlosen wird, sondern hier in der Regel schon ein entsprechendes Weltbild mit klaren Feindbildern vorhanden sein muß, ignoriert der Geheimdienst ebenso wie es viele Gerichte tun.“
Umgang und Gegenmaßnahmen: ein paar Ideen
Eine differenzierte Darstellung von obdachlosen und sozial schwachen Menschen muss her. Obdachlosen Opfern muss eine individuelle Gestalt verliehen (Namen, Bild, Biografie) werden, um ihnen wenigstens nach ihrem Tod den Status als Mensch zurückzugeben, den sie zu Lebzeiten bei vielen Menschen nicht hatten.
Ein bundesweites Notruftelefon speziell für Obdachlose wäre auch hilfreich. Genauso wie eine gesellschaftliche Ächtung von Gewalt gegen Schwächere.
Letztlich muss aber der Nährboden der sozialen Ausgrenzung auf dem die Gewalt gegen sozial Schwächere aufbauen, ausgetrocknet werden. Dazu muss letztlich die kapitalistische Leistungsgesellschaft in der sich der „Wert“ eines Menschen nach seinem ökonomischen Nutzen bestimmt überwunden werden.

Gemeinsam gegen rassistische Hetze und soziale Ausgrenzung!