Wolfsburg: Verfahren gegen Olaf eingestellt

Gestern hat das Amtsgericht Wolfsburg das Verfahren gegen Olaf nach § 153 StPO eingestellt. Ihm wurde allerdings die Zahlung von 600 Euro auferlegt. Die Einstellung bedeutet, das es zu keiner Verurteilung kommt. Angeklagt war der Lüneburger Antifaschist wegen angeblicher “Aufforderung zu Straftaten”. Er soll am 1. Juni 2013 per Megafon dazu aufgerufen haben, einen Naziaufmarsch in Wolfsburg zu verhindern.
Die Hauptverhandlung am kommenden Montag (25.11.13) findet daher nicht statt!

Eine Einstellung ist kein Sieg, aber angesichts der massiven Kriminalisierung von Olaf´s antifaschistischer Tätigkeiten, konnte zumindest eine Verurteilung abgewendet werden. Die ganze Soli-Erklärung hier
Gemeinsam rufen wir euch alle auf, am 7. Juni 2014 in Dresden den nächsten “Tag der deutschen Zukunft” zu verhindern!