Mitglieder der Jugendorganisation der CDU/CSU und die NPD-Schleswig Holstein führten mit Unterstützung von den Piraten Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Landtagswahl 2012 vor dem Landesverfassungsgericht in Schleswig.
Im Oktober 2012 reichten Mitglieder der Jungen Union (JU), NPD-Schleswig-Holstein und die Piratenpartei Wahlprüfungsbeschwerde ein. (hier)
Heute Mittag (13.09.2013) wurde die Beschwerde vom Landesverfassungsgericht in Schleswig zurückgewiesen. In der Urteilbegründung bestätigte der Richter die Befreiung des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) von der Fünf-Prozent-Hürde.