8.Mai – Tag der Befreiung – Für uns ein Grund zum Feiern!

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Wir möchten uns bei der Schwulen Antifa Hamburg für einen Nachtrag zu unserem Aufruf zur Kundgebung am 8. Mai bedanken.
Die Schwule Antifa hat uns einen Brief zugesandt in dem sie einige Bemerkungen zu unserem Aufruf machen, die wir an dieser Stelle gerne veröffentlichen wollen.
Die Schwule Antifa nimmt hierbei Bezug auf den §175 des StGB welcher 1872 in Kraft trat. In diesem Paragraphen wurden sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe gestellt. Er wurde nach einigen Reformen erst 1994 außer Kraft gesetzt.
Hier die Anmerkungen:
1. Da §175 nach dem 8.Mai 1945 in der BRD immer noch galt, war der 8.Mai für viele Schwule kein Tag der Befreiung, da die Verfolgung weiterhin stattfand.
2. Noch 1957 wurde vom Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit des Paragraphen mit der Begründung, dass “gleichgeschlechtliche Betätigung gegen das Sittengesetz verstoße” festgestellt.
3. Aufgrund der weiteren Rechtmäßigkeit dieses Paragraphen wurden Schwule nie entschädigt, da sie in der BRD weiterhin als Verbrecher angesehen wurden.
Wir wollen des weiteren darauf hinweisen, dass auch Sinti&Roma und andere Randgruppen weiterhin staatlich verfolgt wurden.
Jedoch wollen wir auch klarstellen, dass wir einen Unterschied zur systematischen Vernichtung von Minderheiten im dritten Reich sehen. Dies war ab dem 8. Mai 1945 nicht mehr staatlich organisiert der Fall.
Kommt zur Kundgebung, Freitag 8.Mai 17:00 Uhr Rathausplatz Pinneberg!
Gemeinsame Anreise ab Bhf-Sternschanze: Treffpunkt 16:00 Uhr vor dem S-Bahn Eingang.